Liebe Gutachtenpatienten,
wir werden nach einer durch die Umstände bedingten Pause unsere Tätigkeit ab dem 06. April 2020 wieder aufnehmen, sofern uns keine dem widersprechende Anordnungen des Gerichtes oder des Auftraggebers vorliegen. Alle bislang vereinbarten und von uns nicht abgesagten Termine werden wahrgenommen. Die in den letzten zwei Wochen ausgefallenen Termine werden von uns telefonisch neu vergeben. Beachten Sie bitte, dass in unserer ausschließlich Gutachtenzwecken dienenden Praxis keine akuten Krankheitsfälle behandelt und keine Sprechstunden angeboten werden.
Sollten Sie oder Kontaktpersonen in den letzten 14 Tagen an Halsschmerzen, Fieber oder anderen grippeähnlichen Symptomen gelitten haben, sagen Sie Ihren Termin bitte ab, wir teilen Ihnen umgehend einen Ersatztermin mit.
Da Sie und wir gesund bleiben wollen, treffen wir in der Praxis folgende Vorsichtsmaßnahmen:
- Zwischen zwei Untersuchungsterminen liegen mindestens eineinhalb Stunden, in denen eine Desinfektion der Flächen, der Türgriffe und der Untersuchungsliege durchgeführt wird.
- Es hält sich stets nur ein Gutachtenpatient im Wartezimmer auf
- Der Untersucher und seine Mitarbeiter tragen einen medizinischen Mundschutz
- Unmittelbar vor und direkt nach der Untersuchung desinfizieren sich Patient und Untersucher die Hände
- Auf den sonst üblichen Händedruck zur Begrüßung und Verabschiedung wird verzichtet.
Bitte verzichten Sie ausnahmsweise darauf, Begleitpersonen mit in die Praxis zu bringen. Sollten sie auf Hilfe angewiesen sein, so werden wir diese übernehmen.
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte eine Nachricht auf den Anrufbeantworter (0911 92 38 23 20), wir nehmen alsbald Kontakt mit Ihnen auf.